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Getönte Scheiben: Nur Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fehlen noch

06.03.2020 16:34 Uhr
Getönte Scheiben: Nur Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fehlen noch
Künftig muss die Lichtdurchlässigkeit von Heckscheiben bei Prüfungsfahrzeugen nur noch mindestens 15 Prozent betragen
© Foto: Pixelot/stock.adobe.com

Das leidige Problem „getönte Scheiben“ ist in fast allen Bundesländern vom Tisch.

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Die alte Regelung , dass der Transmissionsgrad, also die Lichtdurchlässigkeit, von getönten Scheiben, mindestens 35 Prozent betragen muss, gehört in den meisten Bundesländern schon jetzt der Vergangenheit an. Bundesweit soll mit der ab 1. Januar 2021 in Kraft tretenden neuen Prüfungsrichtlinie gelten, dass der Transmissionsgrad einen Wert von 20 Prozent nicht unterschreiten darf – wobei eine Abweichung von bis zu fünf Prozent zulässig ist. Das heißt, de facto muss die Lichtdurchlässigkeit mindestens 15 Prozent betragen.

Fast alle Bundesländer haben bereits von der Möglichkeit einer Vorgriffsregelung Gebrauch gemacht. Das heißt, die neue Regelung gilt schon jetzt – nur in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird noch darauf gewartet. „Wir rechnen täglich damit, dass auch wir die Vorgriffsregelung bekommen“, so Andreas Grünewald, Vorsitzender des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer. „Alles andere würde ja keinen Sinn machen.“  

(bub)

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