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Corona: So ist die Lage für Fahrschulen in Deutschland

17.03.2020 15:45 Uhr
Corona: So ist die Lage für Fahrschulen in Deutschland
Die Corona-Regelungen für Fahrschulen sind nicht einheitlich
© Foto: ahmet/stock.adobe.com

In einigen Bundesländern sind Fahrschulen komplett stillgelegt, in anderen wird noch geschult. So ist die Lage aktuell in Deutschland.

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Deutschland steht wegen Corona immer mehr still. Was bedeutet das für Fahrschulen? Am Montag hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungschefs der Bundesländer einen eineinhalb-seitigen Maßnahmenkatalog beschlossen. Auslegung und Umsetzung liegen bei den einzelnen Bundesländern. Stand jetzt  (17. März 2020, 15.30 Uhr) gibt es für Fahrschulen Ausübungsverbote in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dort darf nun weder theoretischer noch praktischer Unterricht erteilt werden. In den anderen Bundesländern gibt es teils noch keinen Erlass, teils ist noch nicht sicher, ob Fahrschulen zu den zu schließenden „Bildungsreinrichtungen“ gezählt werden.  „Leider ist es in unserem föderalistischen System so, dass die Bundesländer vollkommen unterschiedliche Regelungen treffen können“, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).

Stimmung ist geteilt

Die Stimmung unter den Fahrlehrern ist geteilt. Die einen wünschen sich eine behördliche Anordnung, die allen Fahrschulen untersagt, tätig zu werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Andere plagen wirtschaftliche Sorgen, weil sie womöglich über mehrere Wochen keine Umsätze generieren können.

Verbände kämpfen um Entschädigungszahlungen

„Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und die angeschlossenen Landesverbände sind derzeit permanent im Kontakt mit den zuständigen Stellen, um finanzielle Entschädigungen für die betroffenen Fahrschulen zu generieren“, so BVF-Vorsitzender Dieter Quentin. Wie das im Einzelnen aussehen werde, darüber werden die Landesverbände ihre Mitglieder zeitnah informieren. Auch die Zeitschrift FAHRSCHULE wird in der April-Ausgabe berichten.

Dauer der Schließungen

Wie lange der Spuk dauern wird, kann derzeit noch niemand sagen. Am erschreckendsten ist die Lage auf den ersten Blick in Baden-Württemberg, weil dort von einer  Befristung bis zum 15. Juni 2020 die Rede ist. Das ergibt sich aus § 9 der entsprechenden Länder-Verordnung:  „(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.“ Dort heißt es weiter:  „(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.“ Allgemein wird damit gerechnet, dass nach den Osterferien am 19. April die Schulen und Kindertagesstätten den Betrieb wieder aufnehmen werden. Landesverbandsvorsitzender Jochen Klima: „Wenn absehbar ist, dass das der Fall ist, werden wir uns dafür einsetzen, dass dann auch die baden-württembergischen Fahrschulen ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Denn das sind ja vergleichbare Umstände.“

(bub)

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