Wie viele andere Ämter auch, bleiben Straßenverkehrsämter während der Coronakrise größtenteils geschlossen. Das Arbeitsaufkommen ist derzeit zu gering – gerade werden weder Autos beim Händler verkauft noch Fahrerlaubnisprüfungen abgenommen. Damit sind auch die Zulassungsstellen weitestgehend unbesetzt.
Dennoch gibt es laut automedien-portal.net Ausnahmen, die Zulassung, Abmeldung und Ummeldung erlauben: Kulanz zeigen die Ämter wohl, wenn jemand ohne die Ummeldung oder Neuzulassung eines Fahrzeugs seine Arbeitsstelle nicht mehr erreichen oder hilfebedürftige Familienmitglieder nicht mehr mit versorgen kann. Auch Berufskraftfahrer werden weiterhin bedient, Fahrerkarten können beantragt und verlängert werden. Genauso sind Anträge auf Personenbeförderungsscheine oder Ersatzführerscheine sowie der Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis möglich.
Ummeldung per Briefkasten
Einige Straßenverkehrsämter ermöglichen eine Ummeldung generell, wenn die notwendigen Unterlagen in den Briefkasten geworfen werden, wie automedien-portal.net berichtet. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, TÜV-Bericht und gegebenenfalls eine Abmeldebescheinigung sind hierfür nötig. Allerdings müssen in diesem Fall das Kennzeichen bereits reserviert und Schilder vorhanden sein – entweder aus dem Altbestand des Halters oder im Internet bestellt. Außerdem muss auch die EVB-Nummer der Versicherung bereits vorliegen. Dann können die Papiere mancherorts in den Briefkasten des Straßenverkehrsamtes eingeworfen und später bearbeitet abgeholt werden. Wer es im Moment nicht eilig hat, dem rät automedien-portal.net jedoch dazu, sich zu gedulden bis im hiesigen Straßenverkehrsamt wieder der normale Betrieb aufgenommen wird.
(sd)