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Beweisaufnahme unnötig dank Dashcam

24.03.2020 09:20 Uhr
Dashcam
Das LG Neubrandenburg zog Dashcam-Aufnahmen heran, um ein Unfallgeschehen zu bewerten
© Foto: Christin Klose/dpa-Themendienst/picture-alliance

Wenn es eindeutige Dashcam-Aufzeichnungen vom „Kerngeschehen“ eines Unfalls gibt, dann ist eine Beweisaufnahme nicht nötig. Anderslautende Aussagen der Unfallbeteiligten helfen da nichts.

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Im Fall fuhr ein Lkw innerorts auf einen Pkw auf, nachdem dieser wiederholt seinen Fahrstreifen gewechselt und schließlich stark abgebremst hatte. Beide Fahrer konnten vom Unfallgeschehen Dashcam-Aufnahmen vorlegen – dieses stand somit fest. Der Pkw-Fahrer aber rechtfertigte sich damit, dass er vor der Kollision rechts habe abbiegen wollen und deswegen abgebremst habe. Außerdem sei er vom Lkw-Fernlicht geblendet worden. Er klagte gegen den Lkw-Fahrer.

Vor Gericht scheiterte er mit der Klage. Obwohl normalerweise der Auffahrende bei einem derartigen Unfall schuld sei, liege der Fall hier anders, fanden die Richter sinngemäß. Der Pkw-Fahrer habe sich verkehrswidrig verhalten, indem er aus nicht nachvollziehbaren Gründen hin- und her gewechselt habe und schließlich mit 80 km/h stark abgebremst habe, obwohl so ein Manöver mit Blick auf das Verkehrsgeschehen gar nicht nötig gewesen sei. Das sei für den Lkw-Fahrer nicht wahrzunehmen gewesen. Der Pkw-Fahrer habe damit den Unfall provoziert.

Auch wenn der jeweilige Unfallbeteiligte den Vorgang anders sähe, sei eine Beweisaufnahme nicht nötig. Die wichtigsten Geschehnisse seien durch die Dashcam-Aufzeichnungen klar ersichtlich. Die weiteren Erklärungen des Klägers würden daran nichts ändern.

Landgericht Neubrandenburg

Aktenzeichen 3 O 199/17 

(tc)

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