In vielen Städten sind die Radwege so schmal, dass Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen, wenn sie andere Radfahrer überholen wollen. Wie müssen sie sich dann gegenüber dem nachfolgenden Verkehr verhalten? Zeit Online fragte bei Rechtsanwalt Markus Matzkeit, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, nach. "Wenn ein Radfahrer zum Überholen eines anderen Radfahrers diesen Weg verlassen und auf die 'normale' Straße fahren muss, ist das nur zulässig, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere kein Autofahrer behindert wird", erklärt Matzkeit.
Es gelte die gleiche Regel wie für einen Autofahrer, der etwa auf einer Autobahn ein Fahrzeug überholen will und dabei seine Spur verlässt: Er muss schnellere Fahrzeuge, die auf der linken Spur von hinten herankommen, passieren lassen, ehe er den Überholvorgang beginnen kann. Der Abstand, den der überholende Radfahrer einhalten muss sei zwar gesetzlich nicht definiert. "In der Rechtsprechung zeichnet sich aber mehrheitlich ab, dass zwei Radfahrer untereinander 75 Zentimeter Abstand halten sollten", sagt Matzkeit.
Benutzungspflichtig sind Radwege, wenn ein Schild die ausschließliche oder die gemeinsame Nutzung mit Fußgängern oder die getrennte Nutzung vorschreibt. "Das gilt unabhängig davon, ob das Zeichen auf die Straße gepinselt ist oder klassisch auf Blech daherkommt", erläutert der Verkehrsexperte.
(ms)