-- Anzeige --

Fahrschüler saß zu früh am Steuer

15.10.2019 09:50 Uhr
Polizei
Die Polizei besuchte den Schwarzfahrer und seinen Vater zu Hause
© Foto: Picture-Factor/adobe.stock.com

"Was macht schon ein Tag hin oder her?" Das könnte sich ein Fahrschüler gedacht haben, als er einen Tag vor der Prüfung das Auto seines Vaters steuerte.

-- Anzeige --

Ein 18-Jähriger aus Neuwied in Rheinland-Pfalz fuhr mit dem Auto seines Vaters auf das Grundstück einer Fahrschule. Dort bezahlte er die Gebühren für seine Fahrerlaubnisprüfung, die allerdings erst am nächsten Tag stattfinden sollte. Anschließend verließ er mit dem Auto die Fahrschule wieder. Das berichtet die Polizeiinspektion Neuwied.

Nach Informationen der Bild-Zeitung beobachtete ein Fahrlehrer die Schwarzfahrt und gab der Polizei Bescheid. Diese habe den jungen Mann dann zu Hause angetroffen, heißt es im Polizeibericht weiter. Da sein Vater als Fahrzeughalter ebenfalls im Auto gesessen sei, erwarte beide eine Strafanzeige. Außerdem werde die Fahrprüfung auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben.

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.