Im konkreten Fall leistete sich der Taxifahrer drei Vergehen innerhalb von sechs Monaten. Eines davon wurde sogar schon mit einem Fahrverbot geahndet. Ihm drohte nun erneut ein Fahrverbot, gegen das der sich aber wehrte mit dem Argument, dass dann seine Existenz gefährdet sei.
Dem Oberlandesgericht Karlsruhe aber waren andere Aspekte wichtiger. Ja, sagten die Richter, auch bei Existenzgefährdung sei die Anordnung eines Fahrverbots beizeiten gerechtfertigt. Das sei vor allem dann der Fall, wenn dem Betroffenen Ge- und Verbote offenbar egal seien.
Wäre das nicht so, dann könnten, so argumentierten die Richter weiter, Lkw- und Taxifahrer sich immer mit dem Argument der Existenzgefährdung herausreden und sich immer wieder „Klopper“ im Straßenverkehr leisten.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 2 RB 8 SS 229/19
(tc)