Ab dem 1. Oktober 2019 können Fahrzeughalter Autos und Motorräder online anmelden. Neben der Erstzulassung sollen auch die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen von zu Hause aus möglich sein. Dafür benötigen Fahrzeughalter jedoch einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät. Mit diesem identifizieren sie sich im Online-Portal der Kommune, wo die Formulare auszufüllen sind. Die Behörde schickt dann die Plakette und die Bescheinigung per Brief zu.
"Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegenüber Focus Online. Damit steht die dritte Stufe des Projekts "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz) kurz bevor. Bereits seit 2015 digitalisiert das Bundesverkehrsministerium schrittweise die Fahrzeugzulassung. Die Online-Abmeldung und -Wiederzulassung ist heute bereits möglich.
(ms)