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Grundlos den Anscheinsbeweis entkräftet

20.11.2019 10:50 Uhr
Grundlos den Anscheinsbeweis entkräftet
Blechschaden nach einem Auffahrunfall - normalerweise muss der Hintermann zahlen
© Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Eine grundlose Vollbremsung kann den Hintermann bei einem Auffahrunfall von der Haftung freistellen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

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Wenn ein Auffahrunfall passiert, hat wohl der Hintermann „gepennt“. So lässt sich der sogenannte Anscheinsbeweis umschreiben, den Gerichte bei der Beurteilung derartiger Unfälle heranziehen.

Aber so ein Anscheinsbeweis kann auch entkräftet werden. Für das Oberlandesgericht Hamm ist das der Fall, wenn der Vorrausfahrende grundlos stark abbremst – wobei jedoch eine „verkehrsbedingte Vollbremsung“ immer miteingeplant werden müsse.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 7 U 70/17

(tc)

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