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Hessen: Frank Dreier neuer Vorsitzender

26.06.2018 09:00 Uhr
Mikrofonübergabe: Frank Dreier (l.) übernimmt das Amt des Vorsitzenden von Lothar Toepper
© Foto: Michael Simon

Die hessischen Fahrlehrer blicken auch dank der bundesweit besten Bestehensquoten positiv in die Zukunft, die sie in die Hände eines neuen Vorsitzenden gelegt haben. Lediglich das Thema Fahrerlaubnis-Gutscheine erhitzte die Gemüter.

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Ehre, wem Ehre gebührt: Die 71. Mitgliederversammlung des Landesverbands der Hessischen Fahrlehrer stand ganz im Zeichen der Personalie Lothar Toepper. Nach 40 Jahren Verbandsarbeit hatte er beschlossen, nicht mehr zu kandidieren: „Es ist nicht leicht, aber ich habe den richtigen Punkt gefunden, aus meinem Amt auszusteigen“, sagte Toepper. Für seine Verdienste zeichnete ihn die BVF mit der goldenen Ehrennadel aus.

Bei der Wahl des Nachfolgers folgten 94 Prozent der anwesenden Stimmberechtigten dem Vorschlag des Vorstands: Frank Dreier. Einen Gegenkandidaten gab es nicht. „Ich bin allen herzlich dankbar“, sagte Dreier, der versprach, alles für den Verband zu geben. Zuvor hatte er seinen Posten als zweiter stellvertretender Vorsitzender räumen müssen, um kandidieren zu können. In der nächsten erweiterten Vorstandssitzung werde ein Nachfolger bestimmt, den die Mitglieder bei der nächsten Versammlung bestätigen oder abwählen können.

Vor der Wahl hatte Toepper zum letzten Mal den Jahresbericht des Vorstands präsentiert, der fast ausnahmslos positiv ausfiel. Die wirtschaftlichen Aussichten der Fahrlehrer in Deutschland hätten sich in den vergangenen beiden Jahren unter anderem durch die Migration deutlich verbessert. Einer Prognose bis ins Jahr 2040 zufolge soll sich die Zahl der 17-Jährigen ab 2030 wieder deutlich nach oben entwickeln auf rund 800.000. „Das sind rund 100.000 mehr, als uns noch vor einigen Jahren prognostiziert wurde“, kommentierte Toepper. Jedoch habe er eine Trendwende bei den Heranwachsenden beobachtet: Der Führerschein sei der sogenannten Generation Y  nicht mehr so wichtig wie früher, die ständige Präsenz in sozialen Netzwerken stehe über der individuellen Mobilität. „Diese junge Gruppe hat es nicht mehr eilig den Führerschein zu machen“, sagte Toepper.

Einen zweiten Mangel, nämlich den Fahrlehrermangel, bekomme man allmählich in den Griff. Die Schere „Fahrlehrermangel“ werde langsam geschlossen; davon zeugen 72 neue Beschäftigungsverhältnisse von Fahrlehrern im vergangenen Jahr. 2017 verzeichnete der Landesverband 21 neue Eintritte, in den ersten rund fünf Monaten liege man aktuell bei 15 – dieser kontinuierliche Zuwachs lasse ihn hoffen, meinte Toepper, auch wenn er langfristig die Zahl der Austritte nicht kompensieren kann. Außerdem geißelte er die Zahlungsmoral ehemaliger Mitglieder: Etliche Kündigungen musste der Verband 2017 aussprechen, weil diese ihren Beitrag auch auf mehrmaliges Nachfragen hin nicht entrichtet hätten.

Um rund zwölf Prozent hat sich die Nichtbestehensquote in Hessen bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung seit 2009 verschlechtert – und dennoch rangiert das Binnenland auf Platz eins im Ländervergleich. 68,6 Prozent der Bewerber bestanden die Theorie-, sogar 77,0 Prozent die praktische Prüfung – auch dies ist bundesweiter Bestwert. „Für mich sind zwei Gründe für die gute Bestehensquoten ausschlaggebend“, befand Toepper, „zum einen bereiten Sie die Fahrschüler optimal auf die Prüfungen vor, zum anderen ist die Zusammenarbeit mit TÜV Hessen sehr gut.“

Einziger Streitpunkt, der auch bei der Mitgliederversammlung für längere Diskussionen sorgte, war das Thema Fahrerlaubnis-Gutscheine. Der TÜV Hessen hatte geplant, das bestehende Gutschein-Verfahren ab dem 1. Mai 2018 einzustellen. „Wir sind der Meinung, dass es nicht zumutbar ist, dass Bewerber, die keine Möglichkeit haben, online den Gutschein zu erwerben, da kein PC, Drucker oder Online-Zugang vorhanden ist, zum Kauf nicht mehr an die nächste Kasse eines TÜV-Service-Centers (TSC) geschickt werden können“, verlas Toepper einen repräsentativen Brief einer verärgerten Fahrlehrergruppe.

Hessische Fahrlehrer können bisher sowohl online als auch an den TSC-Kassen vor den Fahrerlaubnisprüfungen einzelne Gutscheine erwerben, die sie gebündelt per Lastschriftverfahren oder Online-Überweisung bezahlen können. „Das Online-Verfahren sollte den Weg für die Fahrerlaubnisbewerbung für Fahrschulen öffnen, die Prüfgebühren im Vorfeld bequem von zu Hause aus zu buchen“, erläuterte Uwe Herrmann vom TÜV Hessen. Viele Fahrlehrer seien vorher „not amused“ gewesen, die Gutscheine an langen Schlangen der TSC-Kassen zu kaufen. Viele Fahrlehrer kritisierten das Verfahren, unter anderem weil Paypal nicht als Bezahlungsvariante akzeptiert wird.

Aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung berichtete Kirsten Happe über ihren Blickwinkel auf aktuelle Fahrschulthemen. Zum Modellversuch AM 15 lägen ihr zwei Schlussberichte vor, die Bund, Länder und Verkehrssicherheitsverbände aktuell sehr sorgfältig auswerten. Es gelte Fragen zu beantworten, wie sich das abgesenkte Mindestalter von 16 auf 15 auf die Verkehrssicherheit, das Mobilitätsverhalten der Jugendlichen und den Erwerb anderer Fahrerlaubnisklassen auswirke, um sich entweder dem Projekt der ostdeutschen Bundesländer anzuschließen oder dauerhaft das in der Fahrerlaubnis-Verordnung verankerte Mindestalter beizubehalten. „Da werden wir uns noch die Köpfe heißreden“, sagte Happe, „denn die Ergebnisse der Studie sind keinesfalls eindeutig.“ Dem widersprach Dieter Quentin, damals noch 1. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung. Die wissenschaftliche Evaluation spiegle nicht die tatsächlichen Ergebnisse wider. Der frühere Einstieg in die motorisierte Mobilität sei insbesondere für Jugendliche in ländlichen Räumen wichtig; die Unfallstatistiken seien völlig unauffällig. Ein paar Stürze zu einem negativen Ergebnis zu stilisieren halte er für falsch. „Es wäre schön, wenn Sie sich für AM 15 einsetzen könnten“, bat Quentin.

Auch von der Sinnhaftigkeit eines möglichen Modellversuchs BF 16 ist die Bundesvereinigung überzeugt. „Je länger vorab begleitet gefahren wird, desto unauffälliger fahren die jungen Erwachsenen später“, warb Quentin gegenüber Happe. Diese hatte zuvor den Beitrag von BF 17 lobend gewürdigt, wonach keine andere Maßnahme ähnlich stark zu einer verbesserten Sicherheit geführt habe: BF 17 senkt das Unfallrisiko bei den Fahranfängern um 20 Prozent. Einer weiteren Absenkung des Mindestalters stehe jedoch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie entgegen. Die Bundesregierung setze sich auf EU-Ebene stark dafür ein, dass eine Ermächtigungsgrundlage für die Mitgliedsstaaten eines Tages kommt.

Die Chancen hierfür stehen besser, als dass der Automatikvermerk zeitnah gestrichen wird. Einige Mitgliedstaaten blockieren hartnäckig den Vorstoß der Bundesregierung, berichtete Happe. Dabei beabsichtige der Gesetzgeber nicht, dass Prüfungsvorbereitungen komplett ohne Ausbildungsfahrten auf Schaltgetrieben auskommen. Quentin pflichtete ihr bei: „Sie haben dem Berufsstand aus der Seele gesprochen: Ohne Schalt-Stunden geht es nicht. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dem Fahrlehrer zuzugestehen, beurteilen zu können, ob ein Bewerber auch ein Schaltfahrzeug führen kann.“ Fahrschulen seien als Multiplikatoren für fortschrittliche Technik wie zum Beispiel E-Fahrzeuge mit eben Automatikgetriebe nicht zu unterschätzen.

Zuletzt referierte die Ministeriumvertreterin, dass sich die BKF-Qualifikationsrichtlinie zum ersten Mal seit 2006 geändert habe, die der Bund in den kommenden beiden Jahren in deutsches Recht umzusetzen hat. Das sei kein leichtes Unterfangen, da die Richtlinie nur so vor unklaren juristischen Begriffen strotze, meinte Happe. Zum einen wurden zwei neue Ausnahmetatbestände geschaffen, die nicht unter die BKF-Qualifikationsrichtlinie fallen: Das sind zum einen Führer von Fahrzeugen im ländlichen Raum zur Versorgung des eigenen Unternehmens, zum anderen Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Gartenbau- und Fischereibetriebe, die jedoch eine bestimmte Entfernung zur Niederlassung einhalten müssen. Das Fahren darf weniger als 30 Prozent der monatlichen Arbeitszeit betragen.

Ein Teil des Unterrichts darf dank einer neuen Öffnungsklausel künftig mit Hilfe von E-Learnings absolviert werden – sowohl bei der beschleunigten Grundqualifikation als auch bei der Weiterbildung. Bei der Weiterbildung dürfen es höchstens 12 von 35 Stunden sein, die virtuell unterrichtet werden.

Für BMW, den langjährigen Partner der Hessischen Fahrlehrerversammlung, sprang Audi in die Bresche. Der letzte Auftritt der Ingolstädter rührte sieben bis acht Jahre her, weshalb Bernd Nentwig gleich fünf Fahrzeuge nach Friedberg geordert hatte: jeweils einen Q2, Q3, Q5, A4 und einen A3 Sportback. Der A3 werde derzeit gemäß dem neuen WLTP-Verfahren homologisiert und erscheine dann wieder als Erdgasvariante g-tron auf dem Markt – jedoch nur als Automatik-Version. „Auch deshalb hoffen wir, dass die Automatikregelung fällt“, sagte Nentwig. Für Ende 2018 beziehungsweise Anfang 2019 plant Audi die Einführung des ersten reinen E-Autos des Unternehmens. Der e-tron wird sich größentechnisch zwischen Q5 und Q7 einordnen und soll laut WLTP eine Reichweite von 400 Kilometern abdecken können. Gerade weit genug, dass Nentwig zur kommenden Mitgliederversammlung mit diesem Fabrikat von Ingolstadt nach Friedberg anreisen könnte.

(ms)


Mitgliederversammlung Hessen 2018

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