Kommt es zu einem Unfall und einer der Beteiligten räumt seine Schuld ein, dann profitiert davon der andere Unfallbeteiligte. Dem Landgericht Ansbach zufolge verbessert ein solches Schuldanerkenntnis die Beweislage zugunsten des anderen, wenn sich das Unfallgeschehen nicht aufklären lässt. Dann treffe den gegnerischen Unfallbeteiligten keine Mithaftung.
Landgericht Ansbach
Aktenzeichen 3 O 394/17
(tc)