Neben höheren Geldbußen für Verkehrssünder sollen Radfahrer besser geschützt werden. Einige Punkte der geplanten StVO-Reform:
- Fahrer, die es versäumen, eine Rettungsgasse zu bilden, sollen künftig ein Bußgeld bis zu 320 Euro zahlen.
- Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen werden wohl mit bis zu 100 Euro sanktioniert statt mit den derzeitigen 15 bis 30 Euro.
- Busspuren könnten bald auch von Autos mit mindestens drei Insassen und E-Scootern befahren werden. Dafür soll es ein neues Schild geben.
- Radfahrer und E-Scooter-Fahrer sollen besser geschützt werden und dürfen nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern passiert werden.
- Ein Verkehrsschild ist geplant, das es verbieten kann, Zweiräder generell zu überholen.
- Ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h soll es verboten sein, Notbremsassistenzsysteme abzuschalten. Wer das trotzdem tut, muss 100 Euro zahlen und kassiert einen Punkt.
- Außerdem sollen Carsharing und E-Mobilität gefördert werden. Dafür sollen entsprechende Parkplätze und -flächen ausgewiesen beziehungsweise mit neuen Schildern besonders markiert werden.
Die geplanten Erhöhungen werden noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen, wie das BMVI mitteilt. Die Bundesländer müssen den StVO-Änderungen noch zustimmen.
(tc)