Gaffer sollen in Zukunft striktere strafrechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen. Nach dem Inhalt des Gesetzesentwurfs ist geplant, das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt" strenger zu sanktionieren. Es solle eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
Laut „Spiegel Online“ stehen bislang nur Aufnahmen lebender Menschen unter Strafe, die in entwürdigenden Situationen abgebildet werden. Außerdem sollen künftig nicht nur Unfallopfer, sondern auch Opfer von Gewaltverbrechen geschützt werden. Bislang ist bei Toten nur ein Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrechte denkbar.
Nach diesem Kabinettsbeschluss muss noch der Bundestag seinen Segen geben, ehe es rücksichtslosen Gaffern "an den Kragen" gehen kann.
(tc)