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Keine Fahreignung bei Kombination aus legalen und illegalen Drogen

29.08.2017 15:30 Uhr
Keine Fahreignung bei Kombination aus legalen und illegalen Drogen
Wer Cannabis legal in der Apotheke beschaffen darf, sollte nicht zusätzlich noch illegalen Stoff erwerben
© Foto: Matthew Benoit/Fotolia

Wer illegal Cannabis beschafft und konsumiert, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dabei ist es egal, ob der Fahrer die Erlaubnis hatte, den Stoff legal aus der Apotheke zu beziehen.

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Konsumiert jemand täglich Cannabis, das zum überwiegenden Teil illegal beschafft wurde, hilft dem Betroffenen eine Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz zum Nachweis der Fahreignung nicht weiter.

Folgenden Fall hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur Entscheidung vorliegen: Dem Betroffenen sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil die Behörde davon ausging, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund seines Drogenkonsums ungeeignet ist. Der Betroffene erklärte, dass er zwar täglich Cannabis konsumiere, verwies aber darauf, dass er eine Erlaubnis habe, im Zuge einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie Medizinal-Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.

Er übersah dabei nach Ansicht des Gerichts jedoch, dass er sich das Cannabis  zum wesentlichen Teil illegal besorgte und dieses zusätzlich konsumierte. Damit durfte die Behörde zurecht die Ungeeignetheit annehmen. (ctw/tr)

Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Aktenzeichen 10 S 1503/16 

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