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Mitschuld bei zu breitem Auto

18.08.2019 15:24 Uhr
Mitschuld bei zu breitem Auto
Baustellenbereich auf der Autobahn A 7
© Foto: Holger Hollemann/dpa/picture alliance

Rund 70 Prozent der neuen Autos sind laut ADAC breiter als zwei Meter. Dadurch kommen diese zum Beispiel auf verengten Fahrstreifen von Autobahn-Baustellen in arge Platz- und bisweilen auch Versicherungsnöte, wenn es kracht.

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Ab zwei Meter Fahrzeugbreite haben Fahrzeuge auf den meisten linken Fahrstreifen in Autobahnbaustellen nichts mehr verloren, mahnt das Goslar Institut in einer Pressemitteilung. Denn diese seien in der Praxis häufig nur für Pkw bis maximal zwei Meter Breite zugelassen. Diese Maße würden vielfach schon von kompakten Autos überschritten, heißt es, „gar nicht zu reden von großen Limousinen, schweren SUV oder Transportern.“

Überschreiten Autofahrer die Maximalbreite, riskieren sie ein – wenig abschreckendes – Bußgeld von 20 Euro. Richtig teuer und ärgerlich wird es dem Goslar Institut zufolge aber erst bei einem Unfall, nämlich dann, wenn die eigene Versicherung den Kaskoschutz einschränkt. Und: „Richtig dumm läuft es für den Fahrer eines überbreiten Autos auch, wenn ihm die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners wegen einer Mitschuld aufgrund des zu breiten Fahrzeugs den Schadenersatz mindert“, teilt das Institut mit.

Experten würden deshalb raten, die Breite des eigenen Autos notfalls nachzumessen. Denn in vielen Fahrzeugpapieren werde die Karosseriebreite ohne Außenspiegel aufgeführt. „Diese Rückspiegel zählen aber nun mal mit zur tatsächlichen Fahrzeugbreite.“

(ab/tc)

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