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2017 wird für Autofahrer teurer

05.01.2017 12:47 Uhr
2017 wird für Autofahrer teurer
© Foto: Mobil in Deutschland e.V.

Der Automobilclub „Mobil in Deutschland“ hat wichtige Preiserhöhungen zusammengestellt.

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Neues Jahr, neue Preise: Hier müssen deutsche Autofahrer 2017 tiefer in die Tasche greifen:

Kraftstoff
Nach einem für die Autofahrer günstigen Jahr haben sich die großen Ölstaaten auf eine Reduzierung der Fördermenge geeinigt. Diese Verknappung wird die Ölpreise wohl wieder spürbar anheben. Erste Anzeichen bemerkt man schon jetzt zum Jahresende: vorbei die Zeit, als der Liter Diesel zum Teil unter einem Euro kostete.

Führerschein
Die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung werden erhöht. Die theoretische kostet künftig 11,90 Euro statt wie bisher elf Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Die praktische Pkw-Prüfung soll 91,50 Euro kosten. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. Bei weiter steigenden Kraftstoffpreisen wird eine Anpassung der Kosten für die Fahrstunde erwartet.

Hauptuntersuchung
Eine Erhöhung ist auch bei der Hauptuntersuchung geplant, die alle zwei Jahre fällig ist. Hier sollen die Gebühren von bisher 35 Euro auf 54,86 Euro steigen. Grund dafür ist, dass die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder am Endrohr vorgenommen werden sollen. Die Messungen bei On-Board-Diagnosen sollen Studien zufolge nicht zuverlässig genug sein.

Handynutzung am Steuer
Das Bußgeld bei Handynutzung am Steuer wird ab 2017 mit 100 Euro statt 60 Euro bestraft. Zudem soll der Bußgeld-Katalog um Tablets, E-Book-Reader und Videobrillen erweitert werden.

Fahrten ins Ausland
In den Niederlanden und in Italien werden ab Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr erhöht. Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, dem droht nicht nur eine Strafe von bis zu 650 Euro, sondern auch der Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. Für deutsche Autofahrer ist das gleichbedeutend mit einem Fahrverbot in Italien. Auch das Handy kann im Zweifelsfall eingezogen werden. In Paris droht ab 2017 dem ein Bußgeld, der mit einem Auto vor dem Baujahr 1997 innerhalb des Stadtautobahnrings unterwegs ist.

(tc)

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