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40 Prozent aller Radler ohne funktionierendes Licht unterwegs

19.11.2016 09:38 Uhr
40 Prozent aller Radler ohne funktionierendes Licht unterwegs
Hip, aber nicht für den Straßenverkehr geeignet: zahlreiche Fahrräder
© Foto: Fotolia/Vadymvdrobot

Die deutsche Verkehrswacht weist auf die hohe „Dunkelziffer“ bei der Fahrradbeleuchtung hin und warnt vor den Folgen.

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Eigentlich ist die Sache klar: Die Beleuchtung an Fahrrädern wird durch Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Er schreibt vor, welche Lichter (aktive Beleuchtung) und Reflektoren (passive Beleuchtung) ein Rad haben muss, um für den Straßenverkehr zugelassen zu sein. Nach Angaben der Verkehrswacht sind vorne ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler vorgeschrieben, mit Dynamo oder Batterielicht. Hinten sind es ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe Z, ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler.

Das ist nicht alles: Zusätzlich muss ein verkehrssicheres Fahrrad zwei gelbe Reflektoren pro Pedal sowie zwei gelbe Speichenrückstrahler pro Laufrad haben; alternativ zu den Speichenrückstrahlern ist auch weißes, reflektierendes Material an Speiche, Felge oder Reifen möglich.

Soweit, so klar. Dennoch sind zahlreiche Fahrräder mit defekter und komplett fehlender Beleuchtung unterwegs.

„An rund 40 Prozent der Fahrräder funktioniert die Beleuchtung nur unzureichend oder fehlt völlig“, teilt die Verkehrswacht mit. Sie warnt die „Lichtmuffel“ vor dem „erhöhten Unfallrisiko.“ Gerade im Herbst und Winter, wenn die Tage kürzer werden, sei eine ausreichende Beleuchtung dringend geboten. „Nachts und in der Dämmerung werden Radfahrer leicht von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen. Aber auch die Gefahr von Alleinunfällen wird durch mangelnde Ausleuchtung der Fahrbahn und des Radweges erhöht“, so die Verkehrswacht. 

(tr)

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