Fahrschüler, die nach einer einjährigen kostenlosen Schnuppermitgliedschaft im ADAC nicht erklärt haben, dass sie nicht weiter Mitglied bleiben möchten, bekommen eine Rechnung für die reguläre Mitgliedschaft. Wer sie nicht bezahle, müsse nicht damit rechnen, dass der ADAC den Betrag über ein Inkasso eintreibe. Das sagte Klaus Ulrich Becker, ADAC-Vizepräsident für den Bereich Verkehr, am 16. November 2011 auf der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) in Bad Gögging. Becker war dort zum Gedankenaustausch eingeladen. Dabei hatte ihm Dr. Walter Weißmann, 1. Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer, dazu geraten, nach dem Muster seines Verbandes nicht mit so genannten Negativoptionen zu arbeiten, sondern die Schnuppermitglieder nach Ablauf des kostenlosen Jahres anzuschreiben und ihnen einen Mitgliedsantrag mitzuschicken. Der Hintergrund der Anregung: Viele Eltern beschweren sich bei Fahrschulen, die für die ADAC-Schnuppermitgliedschaften werben, über den quasi automatischen Übergang in eine reguläre, kostenpflichtige Mitgliedschaft. (dif)
ADAC-Schnuppermitglieder können Beitragsrechnung ignorieren

Wer nach der einjährigen kostenlosen Schnuppermitgliedschaft eine Beitragsrechnung bekommt, kann sie offenbar getrost wegwerfen.