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ADAC-Tipps für den ersten Autokauf

27.08.2014 16:08 Uhr
ADAC-Tipps für den ersten Autokauf
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sollte ihn besonders gut unter die Lupe nehmen
© Foto: Gina Sanders/Fotolia

Das erste eigene Auto vergisst man nicht. Damit es in guter Erinnerung bleibt und nicht zum Reinfall wird, gibt der Automobilclub Fahranfängern Tipps, was sie beim Fahrzeugkauf beachten sollten.

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Das erste Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen kein Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik. Folgende Tipps hat der ADAC für den ersten Kauf eines Gebrauchten zusammengestellt:

  • Airbags, ABS und ESP sind seit etwa zehn Jahren serienmäßiger Standard in Pkw. Fahranfänger sollten deshalb darauf achten, dass auch ihr Pkw diese Systeme hat. Weitere Fahrerassistenzsysteme wie eine Spurverlasswarnung und ein Kollisionswarner sind außerdem sinnvolle Hilfen und inzwischen ebenfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden.
  • Wird der Gebrauchte direkt vom Händler gekauft, sollte der Kunde darauf achten, dass eine einjährige Gebrauchtwagengarantie gewährt wird.
  • Beim Pkw-Kauf über Privatpersonen sollte ein standardisierter Vertragsvordruck verwendet werden. Hier bietet der ADAC einen solchen Kaufvertrag kostenlos zum Download an.
  • Bei Probefahrt und Kauf sollte, wenn möglich, ein Fachmann dabei sein. Dass das Wunschauto eine neue HU-Plakette hat, reicht nicht als Garantie für unbeschwerten Fahrspaß aus. Ein professioneller Gebrauchtwagencheck ist ebenfalls eine Möglichkeit, versteckte Mängel zu enttarnen und den tatsächlichen Wert des Autos ermitteln zu lassen.
  • In einer Probefahrt-Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass im Rahmen einer Vollkaskoversicherung die Höhe der Selbstbeteiligung geregelt ist. Wer ohne diese Vereinbarung losfährt, riskiert im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro.
  • Probefahrten beim Händler sollte man nie ohne die zum roten Versicherungskennzeichen passenden Unterlagen („rotes Heft“) antreten. In den Unterlagen müssen das Fahrzeug und der Zeitpunkt der Probefahrt eingetragen werden. Damit ist das Auto für die Probefahrt „zugelassen“.
  • Fahranfänger sollten die Probefahrt stets im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr machen.
(ab)
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