In vielen Betrieben und Büros dekorieren Beschäftigte ihren Arbeitsplatz mit Weihnachtsschmuck. Dies ist gesetzlich erlaubt, solange der Chef damit einverstanden ist und Arbeitnehmer die Brandschutzordnung des Betriebs einhalten. Wenn zum Beispiel ein Adventskranz aufgestellt wird, ist darauf zu achten, dass dieser nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen steht und sich auf einer feuerbeständigen Unterlage befindet. Des Weiteren ist der Arbeitnehmer verpflichtet auf die Flamme zu achten und sie nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Generell sollte jedoch besser auf Weihnachtsschmuck mit offener Flamme verzichtet werden.
Mehr Sicherheit bietet Weihnachtsschmuck mit elektrischen Kerzen. Lichterketten, Rauchmelder und Feuerlöscher sollten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen.
(stw)