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Änderungen im Straßenverkehr, Teil 3

23.12.2021 09:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Änderungen im Straßenverkehr, Teil 3
Wer Subventionen für einen Plug-in-Hybrid möchte, muss 2022 etwas genauer hinschauen
© Foto: ADAC

Der Jahreswechsel bringt nicht nur gute Vorsätze und eine neue Jahreszahl mit sich, auch für Autofahrer ändert sich 2022 eine Menge. Das reicht von eher bürokratischen Dingen bis zu Anpassungen, die viel Geld kosten können. Teil 3: Strengere Regelungen für Förderungen

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Um den Umstieg auf alternative Antriebe attraktiver zu machen, gab es unter Ex-Bundeskanzlerin Merkel hohe Förderungen für vollelektrische Fahrzeuge aber auch sogenannte Plug-in-Hybrid-Modelle. Wie die neue Regierung bekanntgab, sollen die derzeitig geltenden Sätze bis Ende 2022 weiterhin gültig sein. Für Elektrofahrzeuge gibt es also je nach Listenpreis des Basismodells einer Baureihe eine Förderung von bis zu 9.000 Euro (bestehend aus 6.000 Euro aus staatlichen Mitteln und 3.000 Euro vom Hersteller).

Damit auch sogenannte Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge mit Verbrenner und Elektromotor, deren Batterien extern geladen werden können, weiterhin vom vollen Fördersatz von 6.750 Euro profitieren können, gelten ab 1. Januar neue Richtlinien. So dürfen die Teilzeit-Stromer weiterhin maximal nur 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, die rein elektrische Reichweite muss nun aber mindestens 60 Kilometer betragen. Damit werden viele Modelle von der aktuellen Förderung ausgeschlossen. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass viele Plug-in-Fahrzeuge nur selten rein elektrisch bewegt werden und somit der eigentliche Zweck der Förderung ins Leere läuft. Daher sind für 2023 auch weitere Verschärfungen für Plug-in-Hybride geplant.

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