Verkehrsgerichtstag: Empfehlung vom Arbeitskreis "Führerscheinprüfung"

30.01.2026 13:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, spricht bei der Eröffnung des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags.
Die Diskussion rund um die geplante Reform der Fahrschulausbildung wurde auch am diesjährigen Verkehrsgerichtstag weitergeführt
© Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Die Reformvorschläge von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zur Reform der Fahrschulausbildung erhitzen nicht nur die Gemüter der Fahrschulbranche. Das Thema hat es auch auf die Agenda des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags geschafft.

Am diesjährigen Verkehrsgerichtstag, der heute zu Ende geht, diskutierten Experten für Verkehrssicherheit, Verkehrsrecht und Verkehrstechnik in acht Arbeitskreisen über diverse Themen.

Am Ende der Veranstaltung gaben die Arbeitskreise wie in jedem Jahr Empfehlungen an den Gesetzgeber ab, die in der Vergangenheit auch zum Teil aufgegriffen wurden. 

Arbeitskreis VI "Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?"

Der Arbeitskreis VI setzte sich mit dem Spannungsfeld zwischen Kosteneinsparungen beim Führerschein und Sicherheit sowie Qualität auseinander. Unter anderem diskutierten die Fachleute, durch welche Maßnahmen sich die aktuell hohen Kosten für Fahrschüler verringern lassen könnten, ohne dabei an Verkehrssicherheit und Ausbildungsqualität einzubüßen. 

Die dabei zusammengefassten Empfehlungen lauten wie folgt:

  1. Die Ausbildungsqualität besitzt gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang. Die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung wird qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht.
  2. Der Arbeitskreis fordert eine professionelle Fahrausbildung, die interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen Lernformen verzahnt. Durch ein bundesweites Referenzcurriculum mit Mindestausbildungsinhalten, verbindlichen Lernstandsbeurteilungen und fachgerechten Standards für Prüfungen, Simulatoren und Fahrschulüberwachung werden höchste Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit garantiert.
  3. Für den ergänzenden Simulatoreinsatz und das ergänzende synchrone e-Learning sind Ausbildungskonzepte und Gütekriterien zu entwickeln und zu erproben.
  4. Der Kompetenzbereich „Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung“ soll in der Fahranfängervorbereitung stärker priorisiert werden.
  5. Es ist ein Mobilitätszuschuss einzuführen, um den Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.
  6. Laienausbildung wird abgelehnt. Es sollen Maßnahmen zur Erweiterung des „Begleiteten Fahrens“ unter Beteiligung der Praxisvertreter (z.B. Fahrlehrerverbände) entwickelt und erprobt werden.
  7. Es sollen ausreichend Kapazitäten bereitgestellt werden, um einen zügigen Führerscheinerwerb zu ermöglichen.
  8. Mit den empfohlenen Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert, die Verantwortung der Fahrlehrer gestärkt, die Bestehensquoten in den Prüfungen erhöht und damit auch eine Kostensenkung für Verbraucher ermöglicht werden.

Es darf gehofft werden, dass diese Empfehlungen an den richtigen Stellen Gehör finden.

HASHTAG


#Verkehrsgerichtstag

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