Immer wieder fragen verzweifelte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in der Redaktion von „Fahrschule“ nach, ob denn ihr Wunschfahrzeug auch mit getönten hinteren Scheiben noch prüfungstauglich wäre. Leider beschränken sich die meisten Gutachten auf den allgemeinen Hinweis mit der erforderlichen Lichtdurchlässigkeit. Nur wenige nennen die zu stark getönten Scheiben beim Namen oder führen wenigstens die in den Scheiben nachzulesende Prüfnummer an, die man dann beim Händler vergleichen kann. Diese Fakten haben die Redaktion von "Fahrschule" zu einem Aprilscherz verleitet. Der nachfolgende, kursiv wiedergegebene Text ist deshalb völlig frei erfunden:
Dipl.-Ing. Jörg Biedinger von TÜV Nord Mobilität, der sich im zuständigen Arbeitskreis F/F (das steht für Fang-Fragen) des Verbandes der TÜV (VdTÜV) stellvertretend für die anderen Prüforganisationen um Fragen zu getönten Scheiben kümmert, hat nun eine kundenfreundliche Alternativlösung gefunden. Mit dem bekannten Brillenhersteller Benno Banane zusammen hat er als Sonderserie eine Prüfbrille aufgelegt.
Die Tönung der schicken Sonnenbrille entspricht genau jener, die noch zulässig ist. Wer sie also beim Händler aufsetzt, in den Fond steigt und draußen dann noch seine Liebste klar erkennen kann, hat ein Fahrzeug mit prüfungstauglicher Tönung erwischt.
Autoverkäufer, die die ewigen Diskussionen mit Fahrschulkunden Leid sind, können die Prüfbrille für schlanke 75 Euro (ohne MwSt.) bestellen. Jörg Biedinger verlost aber die ersten 100 Stück unter den ersten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, die ihm eine E-Mail mit dem Stichwort „Prüfbrille“ schicken.
Eine Anfrage an Jörg Biedinger wegen der Prüfbrillen ist also zwecklos. Da TÜV Nord Mobilität seit einiger Zeit bei jeder sich bietenden Gelegenheit betont, kundenfreundlich zu sein und seine Kundenfreundlichkeit noch verbessern zu wollen, könnte sich eine E-Mail mit Vorschlägen zur Verbesserung der Regelung durchaus als fruchtbar erweisen.
(dif)