Digitalisierung im Verkehrsbereich: Führerschein demnächst in der App

26.03.2026 09:41 Uhr | Lesezeit: 3 min
Digitalisierung
Der Führerschein wird bald digital mitgeführt werden können
© Foto: Christoph Dernbach/picture alliance/dpa

Gesetzesänderungen ermöglichen digitalen Führerschein und digitale Parkraumkontrolle.

Berlin (ots) - Mit einer Gesetzesänderung treibt der Bundestag am heutigen Donnerstagabend die Digitalisierung im Verkehrsbereich voran, erhöht die Sicherheit und reduziert die Bürokratie.

Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Björn Simon, und der Berichterstatter Günter Baumgartner:

Björn Simon: "Die Koalition treibt die Digitalisierung im Verkehrsbereich weiter konsequent voran. Nach dem digitalen Fahrzeugschein ebnen wir mit der heute beschlossenen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für den digitalen Führerschein. Die App auf dem Smartphone ersetzt die Plastikkarte. Zusätzlich modernisieren und digitalisieren wir die Parkraumkontrolle und ermöglichen so eine schnellere und effizientere Handhabe durch die Kommunen. Auch dem gewerblichen Punktehandel schieben wir im Rahmen der Gesetzesänderung einen Riegel vor. Der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße wird ausdrücklich verboten und mit einem hohen Bußgeld mit bis zu 30.000 Euro geahndet. Ziel der Koalition ist es, den Staat moderner, schneller und effizienter zu machen. Genau das tun wir mit den Änderungen im Straßenverkehrsgesetz!" 

Günter Baumgartner: "Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes werden wichtige Schritte zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen umgesetzt. Insgesamt bringt das Gesetz mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie. Bürgerinnen und Bürger können ihren Führerschein sowie den Fahrzeugschein künftig digital auf dem Smartphone mitführen. Zudem wird die digitale Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugen rechtssicher ermöglicht. Der private wie gewerbliche Punktehandel wird künftig normiert und sanktioniert. Beim Anwohnerparken können künftig auch weitere Gruppen wie ortsansässige Handwerksbetriebe oder Pflegedienste einbezogen werden. Im Bereich des Autonomen Fahrens werden Begrifflichkeiten an international gängige Standards angepasst und damit kann mit weiteren Gesetzen das autonome Fahren bei uns in Deutschland Fahrt aufnehmen."

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