Mutter-Kind-Parkplätze sind für viele Eltern ein Segen. Denn meist liegen sie in unmittelbarer Nähe zum Gebäude, zu dem der Parkplatz gehört. So ist der Weg kürzer, wenn man in einer Hand die Babyschale und in der anderen die Einkaufstüten trägt. Doch entgegen vieler Annahmen ist ein solcher Parkplatz nicht nur für die Mütter mit ihren Kleinkindern gedacht. Auch Väter, Großeltern oder Tanten, die mit kleinen Kindern unterwegs sind, dürfen diese Sonderstellplätze benutzen, sagt der Auto Club Europa (ACE).
„Die Mutter-Kind Parkplätze sind ein Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser. In der Straßenverkehrsordnung sind sie jedoch nicht vorgesehen“, erklärt Hannes Krämer, Rechtsexperte des Autoclubs. Deshalb gibt es laut Krämer zum einen auch keine einheitlichen Vorschriften, wer diese Parkplätze benutzen darf. Zum anderen müssen Großeltern, Väter oder Tanten auch keine Angst davor haben, dass sie zur Strafe ein amtliches Bußgeld zahlen müssen.
Kein Freifahrtschein für Single-Männer
Ein Freifahrtschein für Single-Männer oder -Frauen, auf Mutter-Kind-Stellflächen zu parken, sei das aber trotzdem nicht. Die Erklärung des Rechtsexperten: „Auch wenn die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf privatem Gelände nicht direkt greift: Mit der Einfahrt in das Parkhaus akzeptiert der Autofahrer die Nutzungsbedingungen des Betreibers.“ Dieser sei sogar berechtigt, eine Altersgrenze für die Kinder festzulegen und unberechtigt Parkenden ein Hausverbot zu erteilen sowie das Auto abschleppen zu lassen.
Die gute Nachricht: Laut dem ACE ist die Akzeptanz der Mutter-Kind-Parkplätze auch ohne einen eigenen Paragrafen in der StVO hoch. Das ergaben regelmäßig durchgeführte Parkhaus-Checks.
(jg)