Die kurzfristig bevorstehende Änderung der Richtlinie 2006/126/EG regelt die Definition von Automatikgetrieben bei Motorrädern neu.
Der neuen Formulierung zufolge hat ein Fahrzeug dann ein Schaltgetriebe, wenn es über einen Kupplungshebel beziehungsweise ein Kupplungspedal verfügt, „das beim Anfahren oder Anhalten des Fahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss“.
Die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal oder –hebel hat gemäß der neuen Richtlinie einen Automatikvermerk in der Fahrerlaubnis zur Folge.
Wer ein Motorrad wie die neue Honda NC700S in der Version mit dem Doppelkupplungsgetriebe oder beispielsweise eine Aprilia 650 Mana – die bisher als handgeschaltete Modelle betrachtet wurden - für die Prüfung einsetzen will, muss daran denken, dass der Führerscheinbewerber nach bestandender Prüfung nur Motorräder mit Automatikgetriebe fahren darf.
(kitz)