Jetzt ist es offiziell: Die Automatikregelung ist gefallen, das Bundesverkehrsministerium (BMVI) kann sich an die Umsetzung machen. „Ein Konzept für die Umsetzung soll noch vor Weihnachten erarbeitet werden“, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). „Das BMVI geht davon aus, dass die neue Regelung dann im Sommer 2020 in Kraft treten kann.“
Es ist geplant, dass unter folgenden Voraussetzungen auf den Automatikeintrag verzichtet werden kann:
- Der Bewerber absolviert während der Ausbildung in der Fahrschule zusätzlich eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug. Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.
- Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann. Dazu gehören unter anderem Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.
- Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde soll die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein entfallen. Die Qualität der Maßnahme und die Unparteilichkeit von Fahrschule und Fahrlehrern soll durch Maßnahmen wie zum Beispiel einheitliche Vordrucke, Anzeigepflichten der Fahrschule und Fahrschulüberwachung sichergestellt werden. Die Auswirkungen der Maßnahme sollen evaluiert werden.
„Es ist geplant, dass sowohl die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug als auch der Test bereits vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden können“, so Dieter Quentin.
(bub)
Mathias Borchard
Sylvio Rich
Peter Rummel
Claudia Arnold