Wird einem Auto- oder Motorradfahrer der fahrbare Untersatz geklaut, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Anders sieht die Sache aus, wenn der Dieb den Schlüssel entwendet und das Auto damit startet. Dann besteht die Gefahr, dass die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit einstuft und der Geschädigte leer ausgeht oder sein Anspruch auf Schadenregulierung zumindest stark gekürzt wird. Dazu sagt der ADAC: Im Grunde geht es immer darum, dass man es dem Dieb nicht zu leicht machen darf. Wer beispielsweise den Schlüssel in der Wohnung oder im Hotelzimmer offen liegen lässt, muss bei einem Einbruch mit einer Zahlungsverweigerung der Versicherung rechnen. Dies gilt umso mehr, wenn er eine ebenerdige Terrassentüre zur Nachtzeit offenstehen lässt. Grob fahrlässig handelt auch, wer seinen Autoschlüssel in einem Raum ablegt, zu dem mehrere Menschen zutritt haben. Daran ändert auch nichts, dass der Raum mit dem Schild "privat" gekennzeichnet ist oder der Schlüssel in einer Tasche verborgen ist. Das kann so weit gehen, dass sogar ein mit dem gestohlenen Fahrzeug verursachter Autounfall dem Bestohlenen zur Last gelegt wird. (bub, 29.07.09)
Autoschlüssel sicher aufbewahren
Wird ein Auto mit Hilfe des passenden Autoschlüssels geklaut, kann die Versicherung das als "grobe Fahrlässigkeit" einstufen.