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AvD gegen generelles Tempolimit auf Autobahnen

16.12.2015 16:16 Uhr
AvD gegen generelles Tempolimit auf Autobahnen
In Baden-Württemberg ist ein Modellversuch zum Tempolimit geplant
© Foto: Lisa V./ PantherMedia.net

Die von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg geplante flächendeckende Anordnung von Tempolimits auf Autobahnen, bezeichnet der Automobilclub von Deutschland (AvD) als „überflüssig und aktionistisch“.

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Die von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg geplante flächendeckende Anordnung von Tempolimits auf Autobahnen, bezeichnet der Automobilclub von Deutschland (AvD) als „überflüssig und aktionistisch“. Hintergrund dieser Kritik ist ein geplanter Modellversuch auf der A 81. Zwischen dem Kreuz Hegau und dem Autobahndreieck Bad Dürrheim sollen ab Mai 2016 vier Jahre lang die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 120 km/h auf den Verkehr beobachtet werden. Die Landesregierung erhofft sich durch das Tempolimit eine Senkung der Unfallzahlen sowie niedrigere Emissionen.

In seiner Kritik weist der AvD darauf hin, dass Autobahnen im Vergleich zu anderen Straßen bereits die sicherste Straßenkategorie in Deutschland darstellen würden. Während auf den Autobahnen rund ein Drittel der gefahrenen Kilometer absolviert werden, entfielen nur etwa sechs Prozent der Verkehrsopfer (Verletzte und Getötete) auf die Autobahnstrecken, rechnet der AvD vor. Nach Beobachtung des AvD sinke zudem bei solchen flächendeckenden Geschwindigkeitsbegrenzungen die Akzeptanz der Autofahrer, wenn „keine sichtbare Evidenz über einen langen Zeitraum“ bestehe und der Automobilclub fürchtet, das mit dem Modellversuch „der Einstieg in ein generelles Tempolimit auf Autobahnen vorbereitet werden soll“.

Wegen der Gesamtlänge und der Dauer von vier Jahren könne sowieso schon nicht mehr von einem Versuch gesprochen werden, meint Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, der sich an seinen baden-württembergischen Amtskollegen Winfried Hermann gewandt hat. Stattdessen werde hier in Baden-Württemberg „eine nach Bundesrecht unzulässige Dauerregelung eingeführt“, so der Bundesminister.

(tom)

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