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Baden-Württembergs Fahrlehrer warten, wie es weitergeht

26.02.2021 13:20 Uhr | Lesezeit: 1 min
Fahrschule
In Baden-Württemberg sind die Fahrlehrer gespannt, ob und wie sie wieder schulen dürfen
© Foto: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Fahrschulen im ganzen Bundesland nicht mehr so wie bisher geschlossen bleiben dürfen.

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Die entsprechende Corona-Verordnung, die der VGH außer Vollzug gesetzt hat, muss demnach von Baden-Württemberg geändert werden. Wie eine Öffnung der Fahrschulen dann genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

„Man kann noch nicht sagen, wohin die Reise geht“, sagt Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg. „Sobald die Info da ist, erfahren das unsere Fahrlehrer per Verbandsnewsletter.“

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1 S 467/21

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KOMMENTARE


Michael Steinhoff

26.02.2021 - 22:36 Uhr

Allein dieses Hin-und Her der einzelnen Bundesländer zeigt die Unfähigkeit unserer Politik. Jedes Bundesland macht was es will. Infektionsschutzgesetz und Coronaschutzverordnung werden überall so ausgelegt und zurechtgestutzt wie es der Politik so passt. Diejenigen die dadurch monatelang nicht , oder nur begrenzt arbeiten können bleiben auf Strecke . Die kleinen werden zum Kollateralschaden. Das Fahrschulen in NRW nur praktisch ausbilden dürfen wenn entweder berufsbedingt nötig, gefördert oder mehr als die hälfte der Sonderfahrten gemacht sind, ist einfach nur lächerlich. Von Motorradfahrstunden ganz zu schweigen. Bleibt gesund. M.Steinhoff


Longen Joachim

27.02.2021 - 10:01 Uhr

Lehrer und Erzieher werden derzeit geimpft. Der Fahrlehrer ist noch nicht in dieser Prioritätsgruppe drin. WARUM ? Der Fahrlehrer ist doch bei der praktischen Ausbildung näher am Menschen als andere Berufszweige. Die meisten Fahrschulen sind Kleinstbetriebe. Wenn da jemand an Corona erkrankt, kann die Ausbildung in dieser Zeit wieder nicht stattfinden.


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