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Bayerische Unternehmen können Energie-Härtefallhilfen beantragen

11.03.2023 11:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bayerische Unternehmen können Energie-Härtefallhilfen beantragen
Bayerische Unternehmen können ab sofort Energie-Härtefallhilfen beantragen
© Foto: fotoknips/stock.adobe.com

Die Hilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

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Bayerische Unternehmen können ab sofort Energie-Härtefallhilfen beantragen. In der ersten Tranche des vom Bund freigegebenen Geldes entfallen 62,2 Millionen Euro auf den Freistaat, wie das bayerische Wirtschaftsministerium am Montag (6. März) mitteilte. Über die Gewährung der Hilfe entscheidet eine Kommission aus Vertretern von Wirtschaft, Steuerberaterkammern und Wirtschaftsministerium.

Die Hilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie Soloselbstständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Sie können einen Ausgleich für ihre betrieblichen Energiekostenerhalten, wenn die von ihnen gezahlten Preise mehr als doppelt so hoch sind wie 2021. Zudem müssen die Kosten existenzbedrohend für den Betrieb sein – also der erwartete Jahresgewinn von den Preisen aufgezehrt werden.

Die Hilfen kämen "spät – hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung. "Was bei den Corona-Hilfsprogrammen nur wenige Tage gedauert hat, hat bei der Energie-Härtefallhilfe ein halbes Jahr gedauert." Durch einen Streit über die Nutzbarkeit von Holz, Hackschnitzeln und Pellets sei viel Zeit vergeudet worden. Nach Protesten der Länder könnten die Hilfen nun unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden.

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