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Bayern: Begleitetes Fahren mit 17 ab September

13.07.2005 16:06 Uhr
Bayern: Begleitetes Fahren mit 17 ab September

In Bayern können Fahrlehrer am 1. September 2005 mit dem "Begleiteten Fahren mit 17" starten.

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Am 1. September 2005 startet in Bayern das „Begleitete Fahren mit 17“ als Modellversuch, der mit Ablauf des Jahres 2010 endet. Dies teilte Innenminister Günther Beckstein auf einer Pressekonferenz am 13. Juli in München mit. Wenn die Fahrprüfung bestanden ist und keine Bedenken gegen die Fahreignung bestehen, erhält der Jugendliche mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet, aber nicht für das Ausland gilt. Beckstein will aber prüfen, ob es möglich ist, Fahrten in Österreich im Rahmen eines Abkommens mit dem Nachbarland, zuzulassen. Die Begleiter müssen namentlich in die Prüfungsbescheinigung, die der junge Fahrer dann zusammen mit seinem Lichtbildausweis mit sich führen muss, eingetragen werden. Eine zahlenmäßige Beschränkung der Begleiter gibt es nicht - jeder kann so viele Begleiter eintragen lassen wie er mag. Sie müssen lediglich drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein und sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Beckstein bezeichnete die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs als „dringend empfehlenswert“ für Begleiter und Fahranfänger, vorgeschrieben wird dies in Bayern aber nicht. Auf Nachfrage von FAHRSCHULE / www.fahrschule-online.de erklärte Beckstein, dass das Ministerium sich auch weiterhin um Aktionen kümmern wolle, um die Zweite Phase nach vorn zu bringen. „Ich empfehle sehr, dass die Jugendlichen nach einem halben Jahr Fahrerfahrung alleine auf der Straße noch einmal in die Fahrschule zurückkommen“, so der Minister. (sym, 13.07.05)
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