Zum 1.1.2007 führt Sachsen-Anhalt ebenfalls den Modellversuch zum Begleiteten Fahren ab 17 ein . Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Inhaber des Pkw-Führerscheins sein. Außerdem darf sie nicht mehr als drei Punkte in Flensburg besitzen. (loew, 14.12.2006)
Begleitetes Fahren ab 17 jetzt auch in Sachsen-Anhalt
Ab dem 1. Januar 2007 setzt auch Sachsen-Anhalt auf das Konzept "Begleitetes Fahren ab 17".