„Das geht, weil der Lang-Lkw als spezielle Fahrzeug-Kombination im europäischen Recht so nicht geregelt ist. Daher nutzen wir hier die Möglichkeit, auf nationaler Ebene zusätzliche technische Anforderungen vorzuschreiben“, kommentiert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Novelle.
Zeitgleich hat das BMVI nach eigener Aussage das Positivnetz der von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter ausgeweitet. Lang-Lkw können deshalb seit dem 2. Oktober 2019 auf zusätzlichen Strecken fahren. Möglich habe das die 9. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw gemacht, heißt es aus dem BMVI.
Die wichtigsten Neuerungen der 9. Änderungsverordnung:
- Mehr als 450 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
- Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.
- Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-Lkw ab dem 1. Juli 2020 und für alle Lang-Lkw, das heißt auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 1. Juli 2022 Pflicht.
(tc)