Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Damit wird Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen.
Die Systeme für automatisiertes Fahren müssen demnach den technischen Regelungen der "Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen" (UNECE) entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können. Der Fahrer muss weiterhin die Verantwortung tragen, lautet der Tenor der Neuregelung.
„Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot“, sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.
Das Wiener Übereinkommen ist der entscheidende internationale Vertrag zur Standardisierung von Verkehrsregeln. Automatisiertes Fahren stellte darin eine Gesetzeslücke dar. Nachdem diese geschlossen worden war, mussten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun in deutsches Recht umgesetzt werden.
(tc)