Am 7. Juni hat der Bundesrat beschlossen, anlässlich der geplanten Punktereform, die am 16. Mai vom Bundestag verabschiedet wurde, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dieses gemeinsame Gremium aus Bundesrat und Bundestag wird sich voraussichtlich am 26. Juni unter anderem mit folgenden Problemfeldern befassen:
1) Rückkehr zur Teilnahme am freiwilligen Fahreignungsseminar ohne Punkterabatt.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine positive Verhaltensänderung der Seminarteilnehmer nach einem Aufbauseminar nicht festgestellt werden konnte. Außerdem trage der Punkterabatt in Verbindung mit dem Tattagprinzip zur einer erhöhten Intransparenz des Systems bei.
2) Erprobung des neuen Fahreignungsseminars in einem Modellversuch.
Da der Bundesrat Zweifel an der Wirksamkeit des neuen Fahreignungsseminars hat, sollte es in einem Modellversuch getestet und dessen Wirkung evaluiert werden. Wichtig sei insbesondere auch die Einführung geeigneter Instrumente zur Überwachung und Qualitätssicherung. Zudem seien die hohen Kosten für das Seminar sozial ungerecht.
3) Rückkehr zur ursprünglich vorgesehenen Bewertung von Verstößen mit einem oder zwei Punkten.
Ein Drei-Punkte-System sei laut Bundesrat wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Verstöße ohnehin einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben.
4) Die Beibehaltung bislang punktebewehrter Tatbestände, die allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen.
Ursprünglich sollten nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße aus der Bepunktung herausgenommen werden. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass nicht nur die unmittelbare Verkehrssicherheit im Sinne der Unfallverhütung eine Rolle spielen sollte, auch Aspekte wie der Gesundheits- oder Klimaschutz sowie die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche und strafrechtlicher Verfahren sollten berücksichtigt werden.
Unklar bleibt, ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung kommen wird.
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(tf)