Bundestag beschließt Änderung des Fahrlehrergesetzes

06.11.2026 09:32 Uhr | Lesezeit: 5 min
Deutscher Bundestag Plenarsaal
In der 105. Bundestagssitzung wurde das Fahrlehrergesetz beschlossen - nicht ohne Gegenstimmen ...
©Foto: Deutscher Bundestag / Christina Czybik

Der Deutsche Bundestag hat am 5. November in seiner 105. Sitzung die Änderung des Fahrlehrergesetzes sowie weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Die Drucksache 21/8979 mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Verkehrsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD stimmten dem Entwurf nicht zu.

Öffnung für weitere Prüforganisationen

Neben den bekannten Punkten wie dem Wegfall der Präsenzpflicht für Theorieunterricht oder der „Laienausbildung / Experimentierklausel“ wurde außerdem vorgeschlagen, dass auch weitere geeignete Prüforganisationen mit der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen beliehen werden könnten, um bei wiederkehrenden Terminknappheiten zusätzliche Prüfungskapazitäten zu schaffen.

Wie sich die Fraktionen geäußert haben

Die CDU/CSU stellte insbesondere mehr Eigenverantwortung und Flexibilität in der Fahrausbildung heraus. Fahrschulen und Eltern sollen demnach selbst entscheiden können, welche der neuen Möglichkeiten sie nutzen. Die vorgesehenen Änderungen sollen Fahrschulen mehr Gestaltungsspielraum eröffnen und zugleich die Eigenverantwortung der Beteiligten stärken.

Die SPD unterstützte den Gesetzentwurf, äußerte jedoch Zweifel daran, ob sich die angekündigten Einsparungen von bis zu 1.000 Euro tatsächlich erreichen lassen. Grundsätzlich verfolgt die Fraktion das Ziel, den Führerscheinerwerb günstiger zu machen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit hinzunehmen.

Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. Zwar unterstütze die Fraktion grundsätzlich das Ziel sinkender Führerscheinkosten, dies dürfe jedoch nicht zulasten der Ausbildungsqualität gehen. Kritisiert wurde zudem, dass mögliche Einsparungen nach Einschätzung der Grünen vor allem privilegierten Gruppen zugutekommen könnten. Darüber hinaus warnte die Fraktion vor einer zunehmenden Plattformwirtschaft in der Fahrausbildung und äußerte ebenfalls Zweifel an Einsparungen von bis zu 1.000 Euro. Die Grünen forderten außerdem verbindliche Lernstandskontrollen.

Auch Die Linke bewertete die Reform als sozial unausgeglichen. Nach Auffassung der Fraktion müssten für eine wirksame Senkung der Führerscheinkosten insbesondere die Fahrzeug- und Betriebskosten in den Blick genommen werden. Zudem kritisierte sie eine aus ihrer Sicht mangelnde Wertschätzung des Fahrlehrerberufs. Die vorgesehene Einbindung von Laien in die Ausbildung verglich die Fraktion kritisch mit "Jugend forscht". Als zusätzliche Entlastung forderte Die Linke einen Führerscheinzuschuss für Auszubildende sowie für Menschen in sozialen Berufen und Tätigkeiten.

Die AfD lehnte den Gesetzentwurf ebenfalls ab und verwies auf alternative Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung beim Führerscheinerwerb. Als Beispiel nannte sie das französische Modell zinsloser Führerscheinkredite, die mit rund einem Euro pro Tag zurückgezahlt werden können. Die Fraktion bezeichnete den Führerschein als Investition in die Fähigkeiten und Mobilität junger Menschen und betonte, dass Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit im Mittelpunkt stehen müssten. Die hohen Führerscheinkosten führte sie insbesondere auf gestiegene Kosten der Fahrschulen zurück, etwa für Versicherungen, Kraftstoffe und den laufenden Betrieb.

Nun ist der Bundesrat am Zug

Für die Umsetzung des Gesetzes sind nun weitere Beratungen im Bundesrat nötig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundestages.

 

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