Reform: Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf

20.05.2026 13:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
BMV
Der Gesetzesentwurf aus dem Verkehrsministerium wurde beschlossen
© Foto: BMV

Die Bundesregierung hat heute den vom Verkehrsminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.

Die Bundesregierung hat heute den vom Minister vorgelegten Entwurf beschlossen. Mit der Reform der Fahrschulausbildung soll der Führerschein günstiger werden, die Ausbildung aber weiterhin sicher bleiben. 

Zentrale Maßnahmen

  • Theorie:
    - Kein Pflicht-Präsenzunterricht mehr, vollständiges digitales Lernen möglich
    - Weniger Bürokratie (u. a. keine Vorgaben zu Schulungsräumen)
    - Reduzierung des Fragenkatalogs um ca. ein Drittel

  • Praxis:
    - Keine Vorgaben über die Anzahl an Sonderfahrten
    - Kürzere Mindest-Fahrprüfungszeit auf europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten)
    - Möglichkeit für begleitetes Fahren mit privaten Personen nach bestandener Theorie

Nächste Schritte

Sofern das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann, werden die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.

Die komplette Pressemeldung finden Sie über den folgenden Link.


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