Berlin, 18.08.2026. Gestern wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Inhalte kurzfristig, mit Wirkung des heutigen Tages in Kraft.
Mehr Sprachen für die Theorieprüfung
Das Absolvieren der beschleunigten Grundqualifikation nach § 2 BKrFQV wird künftig in neun Fremdsprachen möglich sein. Absolventen können die theoretische IHK-Prüfung neben Deutsch auch in Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch sowie Ukrainisch ablegen.
Prüfungen werden kürzer, weitere Vorgaben vereinfacht
Die praktische Grundqualifikationsprüfung wird deutlich gestrafft. So entfällt der Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ vollständig, die Dauer der Fahrprüfung wird von 120 auf 90 Minuten verkürzt. Generell verkürzt sich die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation von 210 Minuten auf 120 Minuten. Sie besteht künftig aus 90 Minuten Fahrprüfung und 30 Minuten Prüfung.
Wie von vielen Transportunternehmen gefordert, gibt es künftig Erleichterungen bei der Anerkennung von EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnissen. Im Bereich Personentransport entfällt der Personenbeförderungsscheins. Dazu gibt es Erleichterungen bei der Untersuchung des Sehvermögens. Ukrainisch und Kurmandschi werden als weitere Fremdsprachen bei der Theorieprüfung eingeführt.
Die "erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" finden Sie hier.
Einen ausführlicheren Artikel mit Einschätzungen der Branche finden Sie hier.