Um 12 Uhr fiel in Leipzig das lang erwartete Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte grundsätzlich Diesel-Fahrverbote aussprechen können. Die Revisionen der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart bzw. Düsseldorf wurden zurückgewiesen.
Nach Informationen von tagesschau.de erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher, dass die entsprechenden Urteile „rechtlich nicht zu beanstanden“ seien, „Fahrverbote könnten verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden“, bundeseinheitliche Regelungen seien nicht notwendig. Stuttgart und Düsseldorf müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf ihre Verhältnismäßigkeit untersuchen, gibt tagesschau.de das Gericht in seiner Urteilsbegründung wieder.
Das Bundesverwaltungsgericht machte laut tagesschau.de weitere Einschränkungen, etwa in Form von Übergangsfristen. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Vor dem 1. September dürfe es in Stuttgart keine Fahrverbote geben, stellte Korbmacher klar. Für Handwerker müssten außerdem Ausnahmeregelungen gelten.
(tc)