Fahrlehrer dürfen auch nach dem endgültigen Ende des Modellversuchs am 31.12.2010 die Inhalte der freiwilligen Fortbildungen für Fahranfänger anbieten. Den vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) geschützten Begriff „FSF“ sollten Sie aber in ihrer Werbung besser nicht mehr verwenden. Auf keinen Fall darf man die freiwilligen Fortbildungen für Fahranfänger mit der Probezeitverkürzung in Verbindung bringen, weil es die seit dem Ende des Modellversuchs nicht mehr gibt. Diesen dringenden Rat gibt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), um Fahrlehrern kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu ersparen. (dif)
BVF-Tipp: Vorsicht bei der Werbung mit FSF-Seminaren
Bei der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung wurde neben vielen anderen wichtigen Punkten ein Hinweis für Fahrlehrer erarbeitet, die Fahranfänger nachschulen möchten.