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Das ändert sich 2020 (Teil 2)

19.12.2019 10:00 Uhr
Das ändert sich 2020 (Teil 2)
Der sogenannte Umweltbonus für E-Autos wird verlängert
© Foto: Petair / fotolia

Auch 2020 gibt es neue Regelungen und Gesetze, die den Straßenverkehr betreffen. Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. hat wichtige Neuerungen zusammengestellt.

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Kfz-Versicherung: Änderungen bei Typklassen

Von der Änderung profitieren laut Mobil in Deutschland 4,6 Millionen Autofahrer, für 6,5 Millionen Fahrzeughalter erhöhen sich die Beiträge. Die Mehrheit der Modelle wird lediglich um eine Klasse herauf- oder herabgesetzt. Die Zahl derjenigen, welche um mehrere Klassen herauf- oder herabgesetzt werden, ist jedoch gering. „Verbesserungen aufgrund der Typklassenänderung ergeben sich beispielsweise beim VW T-Roc (1.5 TSI) und beim Kia Stonic (1.2). Sie werden um vier Klassen in der Haftpflichtversicherung herabgesetzt. Um drei Klassen erhöht wird z.B. der Honda Jazz Hybrid (1.4, 2011-2015). Der Skoda Octavia (1.2 TSI, Typ 5E) wird um zwei Klassen in der Haftpflicht hochgestuft“, heißt es in der Pressemitteilung des Automobilvereins.

Grenzwerte

Ab 2020 darf der CO2-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert bei den Stickoxiden (NOx) nicht mehr überschreiten. Es soll ein Grenzwert von 95g CO2/km pro Herstellerflotte für alle neu zugelassenen Pkws gelten. Dieser Wert wird als Durchschnittsziel für Hersteller berechnet. Demnach muss jeder Hersteller mit dem Durchschnitt seiner in Europa neu zugelassenen Pkw bei 95 g CO2/km oder darunter liegen.

E-Mobilität: Verlängerung des Umweltbonus

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und zusätzlich erhöht. Die Kosten werden wie bisher jeweils zur Hälfte von der Autoindustrie und dem Bund übernommen. Es sind 2,09 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Demnach soll der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro steigen und bei Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5.000 Euro. Der Zuschuss bei Plug-in-Hybriden soll bei einem Neupreis bis 40.000 Euro auf 4.500 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro soll der Zuschuss auf 3.750 Euro steigen. Nach eigenen Angaben arbeite die Bundesregierung an einer raschen Umsetzung, schreibt Mobil in Deutschland.

(tc)

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