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Das ändert sich 2020 (Teil 3)

23.12.2019 13:44 Uhr
Das ändert sich 2020 (Teil 3)
Ab 2020 muss beim "Fuel Consumption Monitoring" auch der Durchschnittsverbrauch gemessen werden
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Auch 2020 gibt es neue Regelungen und Gesetze, die den Straßenverkehr betreffen. Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. hat wichtige Neuerungen zusammengestellt.

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Verbrauchsmessung

Für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gilt laut Mobil in Deutschland ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum "Fuel Consumption Monitoring", auch FCM genannt. Es müssen künftig bestimmte Verbrauchsdaten, wie beispielsweise der Durchschnittsverbrauch gemessen werden. Bei Plug-in-Hybridautos muss die Häufigkeit der elektrisch gefahrenen Strecke gemessen werden. Zusätzlich müssen diese Daten lebenslang gespeichert werden. Ziel ist die bessere Kontrolle der Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch.

Digitalradio DAB+

Das Digitalradio DAB+ muss ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland standardmäßig empfangbar sein. Das Programmangebot ist größer als bei UKW und der Klang ist deutlich besser. Über 260 lokale und überregionale Programme sind über DAB+ empfangbar. Zusätzlich wird eine Abdeckung von 98 Prozent erreicht, welche die Autobahnen nahezu komplett einschließt. „Diese neue Übertragungsart ist jedoch trotz der Vorteile umstritten“, teilt der Automobilclub mit. „Kritiker merken an, man solle bei der Digitalisierung des Rundfunks das Internetstreaming nutzen.“

HU-Plakette

Fahrzeugbesitzer, die eine blaue Plakette auf ihrem Nummernschild haben, müssen 2020 zur Hauptuntersuchung. Dort erhalten sie im Regelfall einen braunen Aufkleber, welcher auf die nächste Prüfung im Jahr 2022 hinweist. 

(tc)

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