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Das erste eigene Auto – worauf Fahranfänger achten sollten

18.03.2016 12:50 Uhr
Das erste eigene Auto – worauf Fahranfänger achten sollten
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sollte nicht an den Sicherheitsfeatures sparen
© Foto: Lorenzopatoia/Fotolia

Meist ist das erste eigene Auto aus Kostengründen ein Gebrauchtwagen. Fahranfänger sollten beim Kauf einige wichtige Punkte beachten.

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Das erste eigene Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen ein Gebrauchtwagen. „Das bedeutet, das Fahrzeug besitzt in der Regel nicht die neueste Technik, aber an der Sicherheit sollte nicht gespart werden“, rät Philip Puls von TÜV SÜD in München. Andernfalls könne aus dem vermeintlich guten Angebot eine Geschichte mit Haken und Ösen werden.

Fahranfänger sollten unbedingt darauf achten, dass das Auto über Airbags, ABS sowie am besten ESP verfügt. Laut dem TÜV SÜD-Fachmann sind diese Systeme seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Weitere Fahrerassistenzsysteme – darunter Spurverlassenswarner, Kollisionswarner oder Müdigkeitswarner – seien sinnvolle Hilfen und inzwischen auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es bei Neuwagen etwa alle fünf bis sieben Jahre deutliche Verbesserungen der Sicherheitsstandards gibt.

Hat ein Fahranfänger ein Angebot nach seinem Geschmack entdeckt, sollte er sich bei der Begutachtung fachmännischen Rat sichern. „Bei einem professionellen Gebrauchtwagencheck wird die Funktion und der Zustand der Ausstattung überprüft und der tatsächliche Wert des Autos ermittelt“, sagt Philip Puls. Dabei werden je nach Kundenwunsch Fahrwerk, Lackzustand oder Abgasanlage begutachtet. „Wir bieten zudem eine ausführliche Probefahrt an“, schildert der TÜV-SÜD-Fachmann eine zusätzliche Entscheidungshilfe: „Solche Atteste bewegen sich gemessen am Kaufpreis in einstelligen Prozentbereich.“

Fahranfänger sollten zudem genau überlegen, wo sie ihr Auto kaufen. Rechtlich auf Nummer sicher gehe man mit dem Erwerb eines Gebrauchten bei einem Händler. Er muss mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. „Vielfach bieten Händler eine Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann“, so Puls. „Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.“ Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie zumeist unerheblich, wann der Mangel aufgetreten ist. „Man sollte aber in jedem Fall sich die Garantiebestimmungen genau ansehen“, erklärt der TÜV SÜD-Fachmann.

(ts)

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