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Das wird neu (Teil 3)

30.12.2020 11:47 Uhr | Lesezeit: 2 min
Das wird neu (Teil 3)
In Zukunft soll es bei neuen oder sanierten Wohngebäuden bessere Lademöglichkeiten geben
© Foto: Ampnet/General Motors

Was ändert sich rechtlich im kommenden Jahr? Der ADAC informiert über neue Verkehrsregeln und Gesetze.

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Ersatzteile werden günstiger

Auto-Ersatzteile können ab 2021 nachgebaut werden und müssen nicht mehr vom Hersteller geliefert werden. Damit ist laut ADAC der strenge Designschutz passé. Dies werde „zu niedrigeren Preisen bei sichtbaren Autoersatzteilen wie Karosserieteilen, Scheinwerfern und Verglasungen führen“, glaubt der Automobilclub. Seiner Einschätzung nach dauert es aber noch ein paar Jahre, denn unter das Gesetz fallen nur Ersatzteile, „deren Design nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Kopierschutz angemeldet wurde“.

Bessere Ladeinfrastruktur

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll die E-Mobilität weiter pushen. „Wer zum Beispiel künftig ein Wohngebäude mit mindestens elf Parkplätzen neu erbaut oder aufwendig saniert, muss alle Stellplätze mit Leitungen für Elektrofahrzeuge ausstatten“, heißt es beim ADAC. E-Auto-Eigentümer sollen dann ihre Wagen auch daheim mit Strom füttern können.

Drohnen-Registrierung online

Wer künftig schnell mal seine Drohne starten will – und sei es nur auf dem eigenen Grundstück –, muss erst bürokratisch tätig werden: „Betreiber von Drohnen müssen sich ab Anfang 2021 beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren.“

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