Etwa jeder zehnte Blechschaden im Straßenverkehr wird vorsätzlich herbeigeführt. Davon geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus. „Für die Täter ein lukratives Geschäft: Die Versicherung zahlt, das Auto hingegen bleibt beschädigt und das Geld wandert in die eigene Tasche“, heißt es in einer ERGO-Mitteilung.
Insbesondere in drei Situationen sollten bei Betroffenen die Alarmglocken läuten, warnt Kfz-Experte Frank Mauelshagen von ERGO. Situation 1: Die Täter erzwingen beispielsweise bei einem Spurwechsel wegen einer Fahrbahnverengung oder in einem Kreisverkehr absichtlich einen Streifschaden. Situation 2: Die Ampel springt von Gelb auf Rot und im letzten Moment bremsen die Trickser ab und provozieren so einen Auffahrunfall. Situation 3: Kreuzungen mit „Rechts-vor-Links“-Regelung sind sehr beliebt. Häufig handeln die Betrüger laut Mauelshagen in der Dämmerung, winken den Opfern die Vorfahrt zu und fahren dann plötzlich los. Die Betrüger würden meist routiniert reagieren. Oft tauchen zudem Zeugen auf, die die Unschuld des Fahrers bezeugen und Druck auf den Autofahrer machen: So wollen sie verhindern, dass die Polizei gerufen wird.
Was also tun nach einem Autounfall? Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, erklärt die richtige Vorgehensweise:
Schritt 1: Polizei verständigen
Die Polizei sichert wichtige Spuren am Unfallort.
Schritt 2: Fotos machen
Unfallopfer sollten die eigenen, die Fremdschäden sowie die Unfallsituation festhalten. Dabei auch auf kleine Kratzer oder Dellen achten, die nicht bei diesem Unfall entstanden sein könnten.
Schritt 3: Persönliche Daten des Unfallgegners notieren
Neben dem Namen sollten Betroffene auch das Autokennzeichen, die Adresse sowie die Versicherung des Unfallbeteiligten notieren.
Schritt 4: Unfallskizze anfertigen
Eine Unfallskizze liefert einen Überblick über die Unfallsituation und deren Umgebung. Details, wie Straßennamen oder Bewegungsrichtung der Beteiligten, sollten nicht fehlen.
Schritt 5: Versicherung kontaktieren
Wer einen provozierten Autounfall vermutet, sollte das gegenüber seiner Versicherung äußern, da diese dem Verdacht in der Regel nachgeht.
(Quelle: ERGO Versicherung)