Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Einführung einer Pkw-Maut kann umgesetzt werden. Die EU-Kommission hat ihren Widerstand gegen das Projekt von CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt aufgegeben, wie EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc gestern in Brüssel bekannt gab.
Bisher stellte sich die Kommission quer, da die Pläne des CSU-Ministers aus ihrer Sicht gegen europäisches Recht verstoßen. Sie wertete das Vorhaben (bis gestern) als eine „mit den EU-Verträgen unvereinbare Diskriminierung von Ausländern“. Auch in der Koalition gab es Widerstände, da vereinbart wurde, dass deutsche Autofahrer insgesamt nicht stärker belastet werden dürfen.
So sieht die Einigung im Detail aus: Die Dobrindt-Pläne sehen weiterhin eine Kompensation der Maut-Kosten für inländische Fahrzeughalter über die Kfz-Steuer vor. Zusätzlich gibt es nun jedoch noch einen Bonus für Euro-6-Fahrzeuge, die damit sogar günstiger fahren sollen als bisher. Das bedeutet, dass die Kfz-Steuersenkung für Euro-6-Autos höher ausfällt als der Preis der Pkw-Abgabe. Das könnte den Bund rund 100 Millionen Euro kosten.
Zudem könnte es künftig fünf Preisstufen statt drei geben – und die Tarife sinken bei der geringsten Preisstufe. Je nach Spreizung (Motorgröße und Schadstoffausstoß) könnte die Maut nach übereinstimmenden Medienberichten als Zehn-Tages-Version künftig 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro kosten. Bisher wollte Dobrindt die Preise in der günstigsten Klasse deutlich höher ansetzen, mit nur drei Stufen – bei 5, 10 und 15 Euro. Bei der Zwei-Monats-Maut das gleiche Bild: Bisher plante das Verkehrsministerium drei Stufen: 16, 22 und 30. Nun könnten es fünf werden und die Preise zwischen sieben und vierzig Euro variieren.
Die Jahresmaut soll im teuersten Fall (auch hier ist eine Spreizung vorgesehen) 130 Euro kosten.
Der Bundesverkehrsminister rechnet insgesamt mit 500 Millionen Euro Einnahmen – trotz der Zugeständnisse an die EU-Kommission. Die Opposition, aber auch Teile der SPD, bezweifeln diese Rechnung und melden weiteren Gesprächsbedarf an. Auch prüfen Nachbarländer wie Österreich oder Niederlande eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das deutsche Vorhaben. (tr)