Am 27. Februar soll nun die Entscheidung fallen, die Millionen Autofahrer und Unternehmen spürbar treffen kann. Eigentlich wurde schon für 22. Februar ein Urteil erwartet, aber die Richter ließen sich – vier Stunden lang – Zeit zur Beratung.
Vor allem der Einfluss des EU-Rechts muss noch geklärt werden, wenn es darum geht, ob deutsche Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge derzeit überhaupt verhängen können. Eventuell müssen dazu auch neue Regelungen geschaffen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat derzeit die Sprungrevisionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf zur Entscheidung vorliegen. Beide Gerichte machten den Ländern Druck, möglichst schnell die Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Scheitern die Revisionen, sind Fahrverbote wohl grundsätzlich möglich. Diese müssten dann aber erst durch die jeweiligen Behörden angeordnet werden.
(tc)