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Diesel-Fahrverbote: Es bleibt spannend

23.02.2018 09:46 Uhr
Diesel-Fahrverbote: Es bleibt spannend
Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe setzt die Kommunen durch Klagen unter Druck
© Foto: SWR/Claus Hanischdörfer

Lange wurde in Leipzig verhandelt, ehe feststand: Das Bundesverwaltungsgericht vertagt die Entscheidung, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge erlaubt sind.

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Am 27. Februar soll nun die Entscheidung fallen, die Millionen Autofahrer und Unternehmen spürbar treffen kann. Eigentlich wurde schon für 22. Februar ein Urteil erwartet, aber die Richter ließen sich – vier Stunden lang – Zeit zur Beratung.

Vor allem der Einfluss des EU-Rechts muss noch geklärt werden, wenn es darum geht, ob deutsche Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge derzeit überhaupt verhängen können. Eventuell müssen dazu auch neue Regelungen geschaffen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat derzeit die Sprungrevisionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf zur Entscheidung vorliegen. Beide Gerichte machten den Ländern Druck, möglichst schnell die Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Scheitern die Revisionen, sind Fahrverbote wohl grundsätzlich möglich. Diese müssten dann aber erst durch die jeweiligen Behörden angeordnet werden.

(tc)

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