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Diesel-Nachrüstungen: Ohne Update keine Prüfplakette

14.06.2018 14:00 Uhr
Diesel-Nachrüstungen: Ohne Update keine Prüfplakette
Spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung fällt das Fehlen des erforderlichen Software-Updates auf
© Foto: GTÜ 06/2018

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) warnt davor, die Software-Nachrüstung von zurückgerufenen Diesel-Fahrzeugen auf die leichte Schulter zu nehmen.

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Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hat die Bundesregierung kürzlich erneut angeordnet, mehr als 200.000 Fahrzeuge zurückzurufen, um die Software aktualisieren zu lassen. Werde das dazu erforderliche Update bis zur nächsten Hauptuntersuchung nicht vollzogen, drohe im schlimmsten Fall die generelle Stilllegung des Fahrzeugs, teilt die GTÜ mit. Es gebe also keine Prüfplaktette.

Betroffene Fahrzeughalter sollten das Update daher schnellstmöglich aufspielen lassen. „Wenden Sie sich nach Erhalt des Schreibens Ihrer Zulassungsbehörde so bald wie möglich an Ihr Autohaus oder Ihre Kfz-Fachwerkstatt und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachrüstung“, raten die GTÜ-Experten.

Wer rechtliche Bedenken zum Software-Update hat, den kann die GTÜ beruhigen. Auch im Falle einer Software-Aktualisierung würden eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler beziehungsweise dem Hersteller bestehen bleiben.

(ts)

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