Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt seit dem 1. Januar 2019 fest, dass deutsche Stellenausschreibungen „merkmals-neutraler“ Natur sein müssen, das heißt, dass innerhalb des Stellenangebots auch das dritte Geschlecht „divers“ angesprochen werden müsse. Darauf macht die aktuelle Arbeitsmarkt-Analyse der Jobsuchmaschine „Adzuna“ aufmerksam. Wenn Unternehmen diese Neuerung nicht beachten würden, könne sich ein abgelehnter Bewerber diskriminiert fühlen, warnt "Adzuna". Im schlimmsten Fall drohe eine Anklage.
Für die Studie wurden 620.000 deutsche Stellenangebote auf die Angabe des dritten Geschlechts hin untersucht. Neben „divers“ wurden auch Stellenausschreibungen berücksichtigt, die ein „x“, ein „i“, das für „intersexuell“ steht, oder „gn“, was „gender neutral“ heißt, aufwiesen.
Stellenausschreibungen im Vergleich
Im Bundesländervergleich werde das dritte Geschlecht in Sachsen mit 61 Prozent am häufigsten miteinbezogen. Auf den Plätzen danach folgen Thüringen mit 60,4 Prozent und Bremen mit 59,2 Prozent, ist der Analyse zu entnehmen. Weit abgeschlagen und damit auf dem letzten Platz liege Schleswig-Holstein, kritisiert die Studie. Hier werde nur in 48,8 Prozent der Fälle das dritte Geschlecht berücksichtigt.
Auch bei den verschiedenen Berufsbranchen könne man Unterschiede feststellen, berichtet „Adzuna“. So sei die Logistikbranche mit 69,7 Prozent Spitzenreiter, wenn es um die Beachtung des dritten Geschlechts gehe. Mit einem Anteil von 68,5 Prozent berücksichtigen Arbeitgeber im Bereich Handel und Bau das dritte Geschlecht. Am niedrigsten sei der Anteil bei Inseraten aus dem Gesundheitswesen. Das dritte Geschlecht „divers“ werde hier nur zu 45,6 Prozent angesprochen.
Die Ergebnisse der gesamten Analyse gibt es unter: https://www.adzuna.de/blog/2019/01/28/divers-in-stellenangeboten/.
(ts)